Wärmeschutznachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Wärmeschutznachweis nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. DIN 4108 ist ein Nachweis über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener energetischer Referenzwerte bei Bauvorhaben. Er muss je nach Bundesland und Bauvorhaben für Neubauten, Sanierungen sowie Anbauten erstellt werden.
Hierbei handelt es sich um die Einhaltung der sogenannten U-Werte, welche den Energieverlust der einzelnen Bauteile des Gebäudes (wie Dach, Fenster, Türen, Wände, Bodenplatte und etc.) beschreiben, sowie die Begrenzung des Energieverbrauchs der Anlagentechnik (wie Heizung, Lüftungsanlage, Solaranlage und etc.). Die Werte sowie deren Kombination sind nicht nur für die Energieeinsparung eines Gebäudes wichtig, sondern auch für das Klima der beheizten Räume. Die richtige Kombination, deren Einhaltung und Ausführung beim Bau sorgen für ein gesunderes Raumklima und helfen Schimmel und andere Gebäude- und Bauschäden zu vermeiden.

Welche Bauvorhaben benötigen einen Wärmeschutznachweis?

Die meisten Neubauten in Hessen und Rheinland-Pfalz benötigen einen Wärmeschutznachweis, weil es sich in der Regel bei Wohn- und/oder Nichtwohngebäuden um beheizte und bzw. gekühlte Räume handelt, die einen baulichen Wärmeschutz aufweisen müssen.
Der Wärmeschutznachweis muss beim Einreichen eines Neubauantrags mit bei den Bauunterlagen für die örtliche Baubehörde abgegeben werden. Mit der Genehmigung des Bauantrags und somit des Wärmeschutznachweises muss dieser vom Bauherren oder Sanierer auch erfüllt werden, da die Einhaltung des Wärmeschutzes nach der Fertigstellung bauaufsichtlich geprüft wird.
In Hessen muss den Wärmeschutznachweis eine nachweisberechtigte Person ausstellen, die bei der Ingenieurkammer Hessen für diese Tätigkeit gelistet ist. Diese Anforderungen erfüllen wir für Sie und stellen einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Wärmeschutznachweis in Kooperation mit Ihnen und ihrem Architekten für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude aus. Sprechen Sie uns dafür auf Ihr Bauvorhaben unverbindlich an.

Energetische Sanierungen

Auch bei energetisch relevanten Sanierungen muss für die meisten Bauvorhaben ein Wärmeschutznachweis erstellt, eingereicht und am Ende erfüllt werden. Sprechen Sie uns auf Ihr Projekt an. Wir beraten Sie unverbindlich, ob für Ihre Sanierung ein entsprechender Wärmeschutznachweis erstellt werden muss oder unabhängig von gesetzlichen Vorhaben sinnvoll wäre.

Ihre Vorteile eines Wärmeschutznachweises

Ein Wärmeschutznachweis bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Das geplante Bauvorhaben wird auch energetisch geplant.
  • Durch die Genehmigung des örtlichen Bauamtes haben Sie die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
  • Während des eigentlichen Baus kann je nach Verfügbarkeit und Kosten der verwendeten Materialien Änderungen im Rahmen des Wärmeschutznachweises durchgeführt werden.
  • Die anschließende Prüfung garantiert, dass alle Durchführungen die Mindestvorgaben des Wärmeschutznachweises und damit der Baugenehmigung auch erfüllen.

Auch auf lange Sicht gesehen, haben Sie Planungssicherheit bei den Heizkosten, erreichen ein besseres Raumklima und somit auch ein wertbeständigeres Gebäude.

Abgrenzung zum Energieausweis

Ein Energieausweis stellt den energetischen Zustand des Gebäudes knapp und übersichtlich dar, während der Wärmeschutznachweis alle hierfür notwendigen Berechnungen und Details enthält. Beide Dokumente stellen wir für Sie in Kombination oder einzeln aus. Nehmen Sie hierfür unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Sprechen Sie uns an!

Ob Ihr Neubau, Sanierung oder Anbau für Wohn- oder Nichtwohngebäude ein Wärmeschutznachweis benötigt, beantworten wir für Sie gerne telefonisch.
Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.