Energieberatung im Mittelstand (KMU)

Wissen Sie in welchem energetischen Zustand Ihr Betrieb oder Büro ist? Wenn Sie die Frage mit „Nein“ beantworten, dann verlieren Sie ziemlich sicher Tausende von Euros und damit eine Menge Geld. Auch wenn Sie die Frage direkt mit „Ja“ beantworten, dann sollten Sie über eine geförderte Energieberatung nachdenken, den es gibt in jedem Betrieb viel zu verbessern und das haben wir schon in über 200 Betrieben bewiesen.

Bei der Energieberatung für KMU geht es nicht um reine Energieträger wie z.B. Strom, Wasser und Gas. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anlagen im Betrieb und Büro auf Energieverbrauch und Energieeffizienz zu untersuchen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten erarbeiten wir mögliche Modernisierungen in Technik und Abläufen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen.

Energieberatung

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) bietet mit der Energieberatung für den Mittelstand ein wichtiges Instrument, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparpotenziale aufzudecken. Die Beratung erfolgt durch einen unabhängigen und durch die BAFA zugelassenen Energieberater, der eine vor Ort Beratung zusammen mit Verantwortlichen im Betrieb durchführt. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie als zugelassene Energieberater.

Das oberste Ziel der Energieberatung ist es, eine wirtschaftlich sinnvolle Einergieeinsparmöglichkeiten in den folgenden Bereichen aufzuzeigen:

  • Gebäude
  • Anlagen
  • Nutzerverhalten

Weiterhin können wir Sie bei der Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen unterstützten, in dem wir die Durchführung der Maßnahmen begleiten. Durch die korrekte Ausführung wird der Grad der Einsparung weiter erhöht. Zudem leisten Sie mit jeder Energieeinsparung zur Energiesicherheit in Deutschland und tragen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro:

  • Übernahme von 80% der  förderfähigen Beratungskosten
  • Maximale Summe der Beratung von 7.500 Euro
  • Beratungskosten abhängig von Betriebsgröße und gewünschten Aufwand der Beratung
  • Mit weiteren Programmen kombinierbar

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro:

  • Übernahme von 80% der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximale Summe der Beratung von 1.000 Euro
  • Beratungskosten abhängig von Betriebsgröße und gewünschten Aufwand
  • Mit weiteren Programmen kombinierbar

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • der gewerblichen Wirtschaft
  • des Dienstleistungsgewerbes
  • Angehörige der Freien Berufe
  • mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Weiterhin müssen Sie die folgenden Anforderungen genügen:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro
  • oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro

Weitere Informationen zur Ermittlung der Unternehmensgröße: Leitfaden der EU zur KMU Definition

Wie können wir Ihnen weiter helfen?

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